Vollmachten & Patientenverfügungen

Im Folgenden können Sie sich über die häufigsten notariellen Angelegenheiten des Themengebietes informieren. Neben einem Infotext finden Sie nützliche Links zur weiterführenden Recherche. Außerdem sind den einzelnen Leistungspunkten die Formulare zugeordnet, mit welchen Sie unkompliziert die Aufträge in unserem Notariat auslösen können. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein oder bestehen vorab Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte persönlich, damit wir Ihnen ganz individuell behilflich sein können.

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorge zu treffen, auch in rechtlicher Hinsicht, ist ratsam, damit im Notfall niemand unvorbereitet ist und eine andere Person über das weitere Geschehen entscheiden muss. Fehlen entsprechende Vollmachten dürfen die Angehörigen keine Entscheidungen treffen, bis das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt hat. Das Verfahren nimmt aufgrund der nötigen Gutachten, Anhörungen und Genehmigungen erhebliche Zeit in Anspruch und verursacht Kosten. Auch Ehegatten haben nur ein sehr eingeschränktes Notvertretungsrecht, welches sich lediglich auf gesundheitliche Angelegenheiten bezieht und nur für sechs Monate gilt.

Dem können Sie entgegenwirken, wenn entsprechende rechtsgültige Vorkehrungen getroffen werden. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen passende Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Dabei erklären wir Ihnen die Möglichkeiten detailliert und gehen individuell auf Ihre Situation ein. Bei Beauftragung unseres Notariats mit dem Aufsetzen einer notariellen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung profitieren Sie, neben der objektiven Beratung, von einer unmissverständlichen, rechtssicheren Formulierung. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass handschriftliche Vollmachten und Vordrucke aus dem Internet zwar wirksam sind, aber oftmals von Banken und anderen Institutionen nicht anerkannt werden. Auch in Grundbuchsachen können nur öffentliche oder öffentlich beglaubigte Vollmachten verwendet werden.

Darüber hinaus registrieren wir auf Wunsch Ihre Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit diese im Notfall greifbar ist und beachtet wird.

weiterführende Links